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Häufige Fragen

Antworten, bevor du fragen musst

Wartezeiten, Vorerkrankungen, Kündigung: Hier stehen die Punkte, die im Kleingedruckten am häufigsten übersehen werden. Deine Frage ist nicht dabei? Dann schreib uns einfach.

Abschluss und Vertrag

Ab welchem Alter kann ich mein Tier versichern?

Hund, Katze und Pferd ab der 8. Lebenswoche. Ein Höchstalter für den Eintritt gibt es nicht. Auch ein Seniortier lässt sich noch versichern. Der Beitrag richtet sich allerdings nach dem Alter bei Vertragsbeginn: je früher du abschließt, desto günstiger bleibt er dauerhaft.

Gibt es Wartezeiten?

Bei der Allianz gilt eine Wartezeit von drei Monaten bei Krankheit und Fehlentwicklung. In drei Fällen entfällt sie ganz: bei Unfällen, bei Jungtieren unter sechs Monaten und für die Basisvorsorge. Beim Pferd gilt für Koliken eine verkürzte Wartezeit von nur fünf Tagen. Wechselst du innerhalb von 14 Tagen nahtlos von einem anderen Versicherer, entfällt die Wartezeit für bereits versicherte Risiken.

Was passiert mit Vorerkrankungen?

Erkrankungen, die bei Vertragsbeginn bereits bekannt oder erkennbar waren, sind ausgeschlossen. Je nach Diagnose ist ein Abschluss mit einem Ausschluss nur für diese eine Erkrankung möglich, alles andere bleibt versichert. Verschweige eine Vorerkrankung nie: Der Versicherer kann sonst die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten.

Wie lange läuft der Vertrag und wie kündige ich?

Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr, danach verlängert sich der Vertrag jährlich. Die Kündigungsfrist liegt meist bei drei Monaten zum Ablauf. Zusätzlich hast du ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung und nach einem Schadensfall.

Kann ich meinen Tarif später wechseln?

Ja. Vom OP-Schutz in die volle Krankenversicherung stufst du hoch, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird, vorausgesetzt, der Vertrag lief durchgehend. Für die neu hinzukommenden Leistungen beginnt allerdings eine neue Wartezeit.

Leistung und Erstattung

Kann ich meinen Tierarzt behalten?

Ja. Du hast freie Tierarzt- und Klinikwahl in ganz Deutschland, einschließlich Notdienst und Fachtierärzten. Es gibt kein Praxisnetz, an das du gebunden wärst.

Was bedeutet der GOT-Satz?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) legt für jede Leistung einen Grundsatz fest. Tierärzte dürfen den ein- bis dreifachen Satz abrechnen, im Notdienst auch den vierfachen. Genau hier unterscheiden sich die Tarifstufen: Die Stufe Basis erstattet bis zum 2-fachen Satz, ab Smart sind es im Notfall bis zum 4-fachen. Wer viel mit Kliniken und Notdiensten zu tun hat, sollte deshalb nicht bei Basis bleiben.

Wie reiche ich eine Rechnung ein?

Rechnung abfotografieren und per App oder E-Mail einreichen, das war es. In der Regel ist die Erstattung nach ein bis zwei Werktagen auf dem Konto. Bei größeren Beträgen ist häufig auch eine direkte Abrechnung zwischen Klinik und Versicherer möglich, sodass du gar nicht erst in Vorleistung gehst.

Was ist eine Jahreshöchstgrenze?

Der maximale Betrag, den der Versicherer pro Kalenderjahr erstattet. Bei einer Grenze von 2.000 Euro ist eine Kreuzband-OP für 4.000 Euro nur zur Hälfte gedeckt. Im Tarif Premium entfällt diese Grenze. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen den Tarifen.

Zahlt die Versicherung auch im Ausland?

Ja, in der Regel europaweit für vorübergehende Aufenthalte. Bei längeren Reisen oder einem Umzug ins Ausland gib uns bitte vorher Bescheid, damit wir den Schutz anpassen können.

Was ist grundsätzlich nicht versichert?

Nicht abgedeckt sind in aller Regel:

  • Erkrankungen, die vor Vertragsbeginn bekannt oder erkennbar waren
  • rein kosmetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit
  • Behandlungen im Zusammenhang mit Zucht und Trächtigkeit
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden

Beitrag und Beratung

Wonach richtet sich mein Beitrag?

Vor allem nach Tierart, Rasse, Alter bei Vertragsbeginn, gewähltem Tarif und Selbstbeteiligung. Beim Hund spielt zusätzlich die Größe eine Rolle, bei der Katze die Haltungsform. Auch der Wohnort kann eine Rolle spielen, weil die Tierarztpreise regional schwanken.

Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?

In den meisten Fällen ja. 20 Prozent Selbstbeteiligung senken den Beitrag spürbar und sind bei kleinen Rechnungen gut zu verkraften. Bei einer Rechnung über 4.000 Euro trägst du damit allerdings 800 Euro selbst. Wer diese Summe nicht kurzfristig aufbringen kann, fährt ohne Selbstbeteiligung besser.

Steigt der Beitrag mit dem Alter?

Ja. Die Beiträge sind nach Altersstufen gestaffelt und werden zudem regelmäßig an das gestiegene Kostenniveau angepasst. Ein Tarif, der heute günstig ist, kann in zehn Jahren deutlich teurer sein. Deshalb sprechen wir in der Beratung nicht nur über den Einstiegsbeitrag, sondern auch darüber, wie sich dein Beitrag mit dem Alter deines Tieres entwickelt.

Was kostet mich eure Beratung?

Nichts. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir erhalten im Erfolgsfall eine Vermittlungsvergütung vom Versicherer, die im Tarif bereits einkalkuliert ist. Dein Beitrag ist deshalb nicht höher, als wenn du direkt beim Versicherer abschließt.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Anfragen beantworten wir werktags meist innerhalb von zwei Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Für kurze Rückfragen erreichst du uns auch per WhatsApp.

Kätzchen läuft über eine sonnige Wiese

Deine Frage war nicht dabei?

Schreib uns. Wir antworten in verständlichem Deutsch und ohne Versicherungslatein.

Hinweis: Beiträge und Leistungen richten sich nach den öffentlichen Tarifangaben der Allianz Tierkrankenversicherung (Stand 5. September 2026). Der Rechner schätzt daraus einen Beitrag. Verbindlich ist allein das Angebot des Versicherers. Diese Seite ist kein Angebot im Rechtssinne und ersetzt keine Beratung.
Haustierschutzhelden ist eine Marke der Allianz Generalvertretung Mert Biyikli. Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung als gebundener Vertreter (§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO) ausschließlich an die sowie für Rechnung und im Namen der Versicherungsunternehmen der Allianz. Eine ausgewogene Untersuchung des Marktes nach § 60 Abs. 1 VVG findet nicht statt.
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